Wasserrecht und Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz; Einleiten von Oberflächenwasser aus Dürrnbuch in den Dürrnbucher Graben, Fl.-Nr. 47, Gmkg. Dürrnbuch, Markt Emskirchen
Wasserrecht und Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Spörer“, OT Herbolzheim, Markt Markt Nordheim in das Grundwasser
Wasserrecht und Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz; Einleiten von Mischwasser aus Gutenstetten, Kleinsteinach, Pahres, Reinhardshofen, Bergtheim und Rockenbach
Wasserrecht (WHG, BayWG); Veröffentlichung der bezeichneten Gebiete und der Anforderungen an die Abwasserbeseitigung nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)
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