Neuigkeiten aus Frankens Mehrregion
Bekanntmachung zur Veröffentlichung der bezeichneten Gebiete und der Anforderungen an die Abwasserbeseitigung
Nach Anhörung der betroffenen Kommunen und Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach sowie der unteren Naturschutzbehörde erlässt das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim folgende
über die Ortsteile, Straßen und Einzelanwesen, deren häusliches Abwasser auf unbestimmte Dauer nicht in zentralen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt wird.