Verdacht des Ausbruchs der „Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB)“
Im Rahmen des Faulbrutmonitorings wurden in einem Bestand in einem Ortsteil der Gemeinde Dachsbach Sporen des Erregers der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) in einer Probe nachgewiesen. Klinische Erscheinungen der Bienenkrankheit konnten nicht festgestellt werden.
Aufgrund des Sporenfundes müssen nunmehr im gekennzeichneten Bereich der Karte (Download der Karte) alle Bienenvölker mittels Einzel-Futterkranzproben vom Veterinäramt Neustadt
a.d.Aisch-Bad Windsheim untersucht werden. Mit den Untersuchungen sollen mögliche Eintragsquellen gesucht und saniert werden.
Die Veterinärverwaltung bittet Imker, die Bienenvölker in der Verdachtszone stehen haben, sich unter der Tel. 09161 92-3503 zu melden. Auf die Allgemeinverfügung vom 20. September 2022 wird hingewiesen (Link zur Allgemeinverfügung).
Die AFB ist eine spezifische Erkrankung der Bienenvölker, die für den Menschen keine gesundheitliche Bedeutung hat. Der Kontakt mit Bienen und der Verzehr von Honig oder Honigprodukten ist absolut unbedenklich. Um die Verbreitung der Sporen unter den Bienen zu verhindern, sollten Honiggläser grundsätzlich nicht ungespült in Glascontainer geworfen werden. Bienen könnten sich an Sporen in Honigresten anstecken.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Veterinärverwaltung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim:
Telefon. 09161 92-3503
Telefax: 09161 92-90350
E-Mail: vetamt@kreis-nea.de