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Neuigkeiten aus Frankens Mehrregion

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Tipps zur Briefwahl

13.02.2026 Landratsamt

Probestimmzettel ist online

Grafik zur Kommunalwahl 2026 in Bayern

Die Vorbereitungen zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 8. März 2026 laufen auf Hochtouren. Ab Montag, 16. Februar 2026, dürfen jetzt die bereits beantragten Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen versendet werden.

Zur Briefwahl einige wichtige Tipps: 

  • Alle Stimmzettel müssen zusammen in den weißen Stimmzettelumschlag. Dabei muss jeder Stimmzettel für sich gefaltet werden.
  • Achtung: Der Stimmzettel für den Kreistag hat ein sehr großes Format! Daher muss er sehr klein zusammengefaltet werden, damit er zusammen mit den anderen Stimmzetteln (Gemeinderat = grün, Bürgermeister = gelb) in den verhältnismäßig kleinen weißen Stimmzettelumschlag passt, ohne diesen zu beschädigen.
  • Lieber den Stimmzettel für den Kreistag einmal mehr falten als einmal zu wenig – so passen alle Stimmzettel zusammen sicher in den Stimmzettelumschlag!
  • Es darf sich kein Stimmzettel außerhalb des weißen Stimmzettelumschlags befinden!
  • Der Wahlschein darf nicht mit in den weißen Stimmzettelumschlag gesteckt werden, sondern nur die Stimmzettel.
  • In den hellroten Wahlbriefumschlag sind der zugeklebte weiße Stimmzettelumschlag (mit den darin befindlichen Stimmzetteln) und der Wahlschein zu stecken.

Neu auf der Webseite www.kreis-nea.de/landkreis-politik/wahlen ist ab sofort der Probestimmzettel zu finden. Die Bürgerinnen und Bürger können damit ausprobieren, wie die 60 Stimmen bei der Kreistagswahl auf die Wahlvorschläge verteilt werden können, ohne Stimmen zu verschenken oder den Stimmzettel ungültig zu machen. Der Probestimmzettel zeigt dabei die Wahlvorschläge, wie sie auch bei der tatsächlichen Wahl am Sonntag, 8. März 2026 gewählt werden können, er ist aber rein zu Testzwecken eingerichtet und hängt in keiner Weise mit der Wahl selbst oder den Ergebnissen zusammen.

Kontakt: Matthias Hirsch und Marion Dornberger, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Tel. 09161 92-2100 bzw. -2101, E-Mail: wahl@kreis-nea.de

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