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Neue Bodenrichtwerte

26.11.2024 Landratsamt

Einsichtnahme möglich

Kartenausschnitt mit Bad Windsheim

Die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2024 wurden durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis beschlossen und werden aktuell in den Landkreisgemeinden ortsüblich veröffentlicht. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für einen Quadratmeter unbebauten Bodens, sie werden vom Gutachterausschuss ermittelt und für bestimmte Gebiete, den sog. Bodenrichtwertzonen, festgelegt. Der Kartenausschnitt zeigt dies am Beispiel der Stadt Bad Windsheim (hier ohne Preise). 

Die Bodenrichtwerte können ab Dezember 2024 kostenfrei im Internet unter www.bodenrichtwerte.bayern.de (externer Link) eingesehen werden. Detailliertere Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig. Die Bodenrichtwerte können auch als Gesamtpaket für den kompletten Landkreis 
in digitaler Form für 100,00 Euro sowie als gedruckte Ausfertigung für 150,00 Euro bei der Geschäftsstelle erworben werden.

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Konrad-Adenauer-Straße 1 
91413 Neustadt a.d.Aisch 
E-Mail: gutachterausschuss@kreis-nea.de 
Tel. 09161 92-4499

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