Naschen erlaubt
Jahr für Jahr verrottet Nicht-Geerntetes kiloweise auf Privatgrundstücken, Streuobstwiesen oder an Landstraßen. Doch was tun mit dem Obst, das übrig ist?
Das Obst gehört dem Eigentümer und darf rechtlich gesehen auch nur von diesem gepflückt und aufgelesen werden. Mit dem Gelben Band, das er am Baum befestigt, markiert der Eigentümer das Obst als Allgemeingut, und jeder darf sich ohne Rücksprache kostenlos an dem Obst bedienen. Ziel der Aktion ist es die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren.
Die Initiative „Neustadt wird grün“, die sich im letzten Jahr diesem Thema angenommen hat, erhielt von der Stadt Neustadt und Erstem Bürgermeister Klaus Meier die volle Unterstützung, diese Idee auch in Neustadt umzusetzen.
Auch in diesem Jahr können Besitzer von Streuobstwiesen oder Obstbäumen auf Privatgrundstücken, die selbst keine Verwendung für den Ertrag finden und ihn der Allgemeinheit zugänglich machen möchten, die Gelben Bänder im Kulturamt der Stadt Neustadt (im Erdgeschoss im Rathaus) abholen, um ihre Bäume damit zu markieren. Die Papierbänder sind reißfest und verwittern nach ein bis zwei Jahren. Jedes Obst, das nicht verdirbt, ist ein Gewinn.
Natürlich sind trotzdem einige wenige Regeln beim Abernten zu beachten:
- Jeder, der Obst erntet, macht dies auf eigene Gefahr und es darf nur für den eigenen Gebrauch geerntet werden. Eine Haftung durch die Stadt Neustadt a.d.Aisch ist ausgeschlossen.
- Es dürfen keine Äste oder Bäume beschädigt werden.
- Die Verwendung der Ernte ist nur für private Zwecke gestattet.
- Die Grundstücke sind so wieder zu verlassen wie sie angetroffen wurden, ohne Verschmutzung.