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Neuigkeiten aus Frankens Mehrregion

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Kostenlos zur Schule

15.10.2026 Landratsamt

Landratsamt erstattet auf Antrag Fahrtkosten ab der 11. Klasse

Gymnasiasten, Berufsfachschüler, Fachoberschüler und Berufsoberschüler ab der elften Klasse sowie Berufsschüler (ab der 10. Klasse) erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ihre Fahrtkosten zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen zurück. Eine wesentliche Bedingung ist, dass dem Landratsamt der Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung für das zurückliegende Schuljahr 2025/2026 bis spätestens 31. Oktober 2026 vorliegt.

Hauptvoraussetzungen
Die Belastungsgrenze für Schülerbeförderungskosten beträgt 320 Euro pro Familie und Schuljahr für ein Schulkind beziehungsweise 490 Euro für mehrere Schulkinder. Beträge, die diese Grenze übersteigen, erstattet das Landratsamt auf Antrag zurück. Bezieht eine Familie für mindestens drei Kinder Kindergeld oder ist im Sozialhilfebezug, entfällt die Belastungsgrenze und die Kosten für Wertmarken und Schulbuskarten werden zurückerstattet.

Vorlagen im Internet 
Der Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung, der Erfassungsbogen, der Antrag auf Verbundpass und weitere Informationen zur Kostenfreiheit des Schulweges sind auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.kreis-nea.de/behoerdenwegweiser-a-z/leistung/schuelerbefoerderung-durchfuehrung oder direkt bei den Schulen erhältlich. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes ÖPNV und Schülerbeförderung vom Landratsamt zur Verfügung. 

Kontakt:
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim/ ÖPNV/Schülerbeförderung
Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch 
E-Mail: schuelerbefoerderung@kreis-nea.de 
Tel. 09161 92-6200, -6202 und -6206

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