Geflügelpest
Das Landratsamt informiert über eine neu erlassene Allgemeinverfügung, wonach im Reisegewerbe ab 22.10.2022 Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse (Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel im Sinne des Artikel 4 Nr. 9 oder Nr. 10 VO (EU) 2016/429) nur abgegeben werden dürfen, soweit die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder, im Fall von Enten und
Gänsen, virologisch nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde mit negativem Ergebnis auf hochpathogenes oder niedrigpathogenes aviäres Influenzavirus untersucht worden sind.
Weiter Informationen unter Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung - Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (kreis-nea.de)