Förderprogramm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“
Der Tourismus ist eine bedeutende Branche für Bayern, die allerdings durch die Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen steht. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung das Förderprogramm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ aufgelegt. Das Programm besteht aus verschiedenen Bausteinen, die gezielt Förderlücken schließen sollen. Das Programm muss nach gegenwärtigem Stand bis Ende 2022 abgewickelt sein. D. h. Antragstellung und Realisierung der Maßnahmen sollten deshalb in den nächsten sechs Monaten erfolgen. Für potenzielle Antragsteller ist also Eile geboten.
Die Förderung stärkt vorrangig die Bereiche Digitalisierung, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit in folgenden drei Förderbereichen:
- Durch Echtzeitdaten über die Auslastung stark frequentierter touristisch relevanter Parkplätze und touristischer Attraktionen möchte das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eine bessere Besucherstromlenkung ermöglichen und besonders belastete Kommunen bzw. Regionen unterstützen. Hierzu werden Maßnahmen zur Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung touristisch relevanter Echtzeitauslastungsdaten von Parkplätzen sowie bei touristischen Attraktionen gefördert. Es sind nicht nur die Hard- und Software förderfähig, sondern auch die dafür benötigten Installationen. 100 Anträge liegen bereits vor. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Antragstellung gibt es auf folgender Website https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/sonderprogramm-tourismus/ und bei unserer Hotline (Tel. 089 5790-5010; de_TourismusfoerderungBayern@pwc.com).
- Zur allgemeinen Attraktivitätssteigerung und Modernisierung des touristischen Angebotes unterstützt eine Investitionsförderung gezielt die nichtgewerblichen Kleinvermieter (einschließlich nichtgewerblicher Angebote von Landwirten). In diesem Programmteil werden Investitionen ab 4.000 Euro bis zu 30.000 Euro mit 50 Prozent Fördersatz unterstützt (übersteigende Investitionen sind unschädlich, werden aber nicht mitgefördert). Kleinvermieter sind alle Anbieter unter 25 Betten. Die Nichtgewerblichkeit bestimmt sich nach dem Steuerrecht. Das Programm ist hier bewusst breit aufgestellt, um alle Arten von Investitionen für Verbesserungen zu ermöglichen. Dies umfasst beispielsweise die Gestaltung neuer Homepages, die Einbindung in Online-Buchungsplattformen, aber auch einfach die Renovierung der Einheiten bzw. der barrierefreie Umbau von Bädern. Auskunft für Einzelfälle erteilt auch hier unsere Hotline (Tel. 089 5790-5010, de_TourismusfoerderungBayern@pwc.com). Ergänzend zur Förderung gibt es hier Coachingangebote mit dem Fokus auf die Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit, die über die regionalen Tourismusverbände abgewickelt werden.
- Sehr gut angenommen wird bereits heute die Zusatzförderung touristisch relevanter E-Ladepunkte sowohl für PKW als auch E-Bikes/Pedelecs. Gefördert werden nicht-öffentliche PKW-Ladepunkte von Hotel- und Gaststättenbetrieben und Campingplätzen, aber auch von weiteren touristischen Attraktionen für ihre Kunden. E-Bike/Pedelec-Ladepunkte werden überall dort gefördert, wo Private oder Kommunen Bedarf für die Nutzung durch Touristen sehen, z. B. auch vor Touristinformationen. In diesem Programmteil wurden bereits Anträge für 1880 PKW- und 1850 E-Bike-Ladepunkte gestellt, es sind aber noch Mittel verfügbar. Die Abwicklung erfolgt über die Kompetenzstelle E-Mobilität der Bayern Innovativ (https://www.bayerninnovativ.de/foerderprogramme-elektromobilitaet/seite/foerderprogramm-tourismus-in-bayern-e-ladepunkte)