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Einfache Papierausfertigung reicht aus
Trotz der Aufnahme des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zum 1. Januar 2023 in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) bleibt es möglich schriftliche Anträge vorzulegen. Nahezu alle Anträge (auch die in schriftlicher Form) sind allerdings nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern beim Landratsamt einzureichen, hier reicht inzwischen eine einfache Papierausfertigung aus.
