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Neuigkeiten aus Frankens Mehrregion

Neuigkeiten aus Frankens Mehrregion

Bekanntmachung Firma EGGER Holzwerkstoffe Markt Bibart GmbH, Aktenzeichen 43.2-1711-I-2025-120

26.02.2026 Immissionsschutzrecht (BImSchG)

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -BImSchG-; Nachträgliche Anordnung gem. § 17 Abs. 2b BImSchG zur

Formaldehydbegrenzung der Trockner 5 und 6 der EGGER Holzwerkstoffe Markt Bibart GmbH, Fuchsau 3, 91477 Markt Bibart

Die EGGER Holzwerkstoffe Markt Bibart GmbH betreibt am Standort Fuchsau 3, 91477 Markt Bibart eine Anlage zur Herstellung von Spanplatten. Im Anlagenbetrieb werden die zu trocknenden Späne durch zwei Trocknungsanlagen (Trockner 5 und 6) geführt. Die dabei entstehende Abluft wird einem Nasselektrofilter zugeführt, bevor sie über die Emissionsquellen E7 und E20 ins Freie abgeleitet wird. Der Betrieb der Spänetrocknungsanlagen 5 und 6 soll im Hinblick auf die zu erwartenden Formaldehydemissionen durch den Erlass einer nachträglichen Anordnung detailliert geregelt werden. Es soll weiterhin ein weniger strenger Emissionsgrenzwert für Formaldehyd für die Trockner 5 und 6 festgesetzt und der Nachweis der Einhaltung dieses Grenzwertes durch wiederkehrende Messungen gefordert werden. Durch den Erlass der nachträglichen Anordnung wird eine bereits bestehende Ausnahmegenehmigung zur Formaldehydbegrenzung um drei weitere Jahre verlängert. 

Bekanntmachung (210 KB)

Entwurf der nachträglichen Anordnung (91 KB)

 

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