Bauanträge ab 1. Januar digital direkt im Landratsamt einreichen!
Ab dem 1. Januar 2023 wird das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) aufgenommen.
Digitale Anträge in Bausachen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Dies ist im Regelfall das Landratsamt (Ausnahmen gelten für die Stadt Neustadt a.d.Aisch soweit diese selbst Aufgaben einer Bauaufsichtsbehörde i. S. d. Art. 53 Abs. 2 BayBo wahrnimmt). Weitere Informationen finden Sie unten.