Immaterielles Kulturerbe
Für die „Brautradition nach dem Reinheitsgebot“ wurde 1516 im damaligen Herzogtum Bayern verordnet, dass Wasser, Malz, Hopfen und Hefe als Basis-Zutaten zum Brauen von Bier verwendet werden. Diese über 500-jährige handwerkliche Tradition der Braukunst gilt bis heute und prägt die vielfältigen Biersorten, die sich über Jahrhunderte nach regional unterschiedlichen Brauhandwerkstechniken entwickelt haben.
Denn umfangreiches tradiertes Wissen und großes handwerkliches Können sind erforderlich, um aus den vier zulässigen natürlichen Zutaten eine Vielfalt an Bieren zu produzieren. Seit dem frühen 20. Jahrhundert ist hierbei der Begriff „Reinheitsgebot“ belegt. Die verschiedensten Biersorten und die große Zahl an Brauereien spiegeln in beeindruckender Weise die über Jahrhunderte entwickelten, regional unterschiedlichen Brauhandwerkstechniken. Seit 2014 ist die Bayerische Brautradition nach dem Reinheitsgebot als Immaterielles Kulturerbe im bayernweiten Verzeichnis eingetragen und das Handwerkliche Bierbrauen seit 2020 im bundesweiten Verzeichnis.
In Frankens Mehrregion wird diese bayerische Brautradition vor allem im Aischgrund aktiv gelebt.

