Immaterielles Kulturerbe
Der Erhalt der bäuerlichen Gemeinschaftswälder im Steigerwald (u.a. Rechtlerwälder) ist seit 2018 Teil des bayerischen und seit 2020 sogar des bundesweiten Verzeichnisses als Immaterielles Kulturerbes. Die Hege und Pflege von rund 100 bäuerlichen Gemeinschaftswäldern im Steigerwald erfolgt auf Grundlage eines breiten Spektrums an genossenschaftlichen Rechtsformen mit teils jahrhundertealten überlieferten Praktiken der Vermessung, des Einschlagens sowie Regelungen zur Verteilung des Holzes unter den etwa 2.600 Waldrechtlern. Dazu gehören auch die einst weit verbreiteten „Stockausschlagwälder“. Dabei handelt es sich um Wälder mit verschiedenen Laubbaumarten, welche im Abstand von einigen Jahrzehnten abgeschlagen werden – „auf den Stock gesetzt“ – was vor allem der Gewinnung von Brennholz dient. Die vor allem im südlichen Steigerwald anzutreffenden Mittel- und Niederwälder prägen ganz bedeutend das Landschaftsbild.
In Frankens Mehrregion gibt es beispielsweise seit 1983 bei Ergersheim einen Rechtlerwald, der ca. 320 ha groß ist und als mit Nutzungsrechten belasteter Gemeindewald gilt. Die Arbeiten im Ergersheimer Wald werden bis heute gemeinschaftlich organisiert und durchgeführt. Es gibt spezielle Regeln der gerechten Verteilung der Nutzungsrechte unter den Rechtlern wie z.B. beim Ausmessen der Anteile und dem Losverfahren. Jeder Bürger des Ortseiles Ergersheim kann Besitzer mehrerer Gerten sein.