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Neuigkeiten aus Frankens Mehrregion

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Vollzug des Fleischhygienerechts

16.01.2026 Landratsamt

Anpassung der Hausschlachtungsgebühren ab 1. Februar 2026

Hausschlachtungen haben im ländlichen Raum eine lange Tradition. Dennoch müssen die Gebühren im Landkreis ab Sonntag, 1. Februar 2026 angepasst werden. Die letzte Anpassung liegt bereits zehn Jahre zurück. In dieser Zeit haben sich sowohl die Kosten für Personal und Sachaufwand als auch die Zahl der Hausschlachtungen deutlich verändert. Bedauerlicherweise  ist diese Maßnahme, trotz der hohen Bedeutung der Hausschlachtungen, notwendig, um eine sichere und hygienisch geprüfte Fleischversorgung gewährleisten zu können.

Gebührenerhöhung notwendig
Das Landratsamt ist gesetzlich verpflichtet, für Fleischhygieneuntersuchungen kostendeckende Gebühren und Auslagen zu erheben. Im Rahmen der Jahresrechnung 2025 wurde die allgemeine Kostenentwicklung beziehungsweise Kostensteigerung geprüft: 
Steigende Personalkosten, unter anderem durch tarifvertragliche Anpassungen sowie erhöhte Sachkosten machen eine Erhöhung der Gebühren unumgänglich. Seit 2015 haben sich die Hausschlachtungen im Landkreis deutlich reduziert - von 1.214 auf zuletzt 709 Schlachtungen. Gleichzeitig stiegen die Kosten für Personal und Sachaufwand, sodass die bisherigen Gebühren nicht mehr kostendeckend waren. Ziel der Anpassung ist es, die Qualität und Sicherheit bei Hausschlachtungen weiterhin zu gewährleisten und zu ermöglichen. 

Neue Gebührensätze ab 1. Februar 2026 u.a.

Tierart                Bisher                             Neu
Rinder                 28,00 Euro                      37,50 Euro
Kälber                 26,00 Euro                      35,50 Euro
Schweine            24,50 Euro                      33,50 Euro
Schafe /Ziegen    15,50 Euro/16,00 Euro   22,00/22,50 Euro

Auch die Gebühr für die Trichinenuntersuchung bei erlegten Wildschweinen muss angepasst werden:

                                                                                                            Bisher           Neu

Bei Anlieferung durch die Jägerschaft mit Wildursprungsmarke       5,00 Euro        7,00 Euro
Bei Probeentnahme durch amtliches Personal vor Ort (1-5 Tiere)   18,50 Euro       27,50 Euro

Die neue Kalkulation berücksichtigt bereits weitere (teils bereits vereinbarte) Tariferhöhungen, um einen möglichst langen Geltungszeitraum sicherzustellen.

Das Landratsamt bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser wichtigen Maßnahme.

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