Vollzug der EU-Tierseuchen-Verordnung (EU) 2016/429), der Verordnung (EU) 2020/687 und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-V); Ausbruch der Geflügelpest im Gebiet des Landkreises Ansbach Festlegung einer Überwachungszone im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Zimmer-Nr. A 126 aus. Sie kann während der Allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
Allgemeinverfügung