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Sportvereine erhalten Zuschüsse
Ab sofort können wieder alle Sport- und Schützenvereine des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim die Vereinspauschale des Freistaates Bayern beantragen, darüber informiert die Finanzverwaltung des Landratsamtes. Grundlage der Vereinsförderung nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern ist die Anzahl der Mitglieder, der Kinder und Jugendlichen sowie der Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Verein.
Der Zuschussantrag muss bis spätestens 2. März 2026 (Ausschlussfrist!) mit den Übungsleiterausweisen beim Landratsamt eingereicht werden. Zudem bezuschusst der Landkreis die Übungsstundenlizenzierter Übungsleiter, an denen mehr als 50 Prozent Jugendliche unter 18 Jahren teilgenommen haben. Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.kreis- nea.de/amt-verwaltung/oeffnungszeiten-co/formulare.html bei „Sportförderung“ zu finden.
Kontakt:
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Finanzverwaltung
Nicole Hacker
Tel. 09161 92-1207
E-Mail: nicole.hacker@kreis-nea.de