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Frist für Sperrmüll

25.11.2025 Abfallwirtschaft - Aktuelles Landratsamt

Stichtag zur Anmeldung ist der 15. Dezember 2025

Die Abfallwirtschaft des Landkreises weist darauf hin, dass es nach der geltenden Satzung nur bis Montag, 15. Dezember 2025 möglich ist, die Abholung von Sperrmüll für das laufende Jahr zu beantragen. Ein für das laufende Jahr beantragter Sperrmüll zählt für 2025, auch wenn die Abholung erst im neuen Jahr erfolgt. Die Beantragung der Direktanlieferung (über AbfallApp, online über www.kreis-nea.de oder 09321 9394-10) ist bis Montag, 15. Dezember 2025 möglich; der Berechtigungsschein für 2025 ist bis Donnerstag, 15. Januar 2026 gültig. Bei der Beantragung müssen mindestens drei Tage für Bearbeitung und Postversand eingeplant werden. 

Die Verwaltung appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, Direktanlieferungen von Sperrmüll nach Möglichkeit nicht erst in den letzten Tagen des Jahres vorzunehmen. Es wird darum gebeten, dazu beizutragen, die urlaubsbedingt mit reduziertem Personal besetzte Energie- und Verwertungsanlage nicht zu überlasten.  So kann auch die Entstehung längerer Wartezeiten verhindert werden.

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