Zensus 2022: Begehungen haben begonnen
Circa 28.500 Menschen an mehr als 8.000 Anschriften im Landkreis werden zwischen Mai und Anfang August persönlich durch die Erhebungsbeauftragten befragt. Im Vorfeld des Stichtags führten die Erhebungsbeauftragten Begehungen durch und vereinbarten mit den ausgewählten Haushalten einen Termin. Diese Begehungen laufen seit 1. Mai 2022.
Der Start der Begehungen bedeutet für die diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die Teil der ermittelten Haushaltsstichprobe sind, dass sie seit Anfang Mai per Briefeinwurf eine Ankündigung für einen Befragungstermin von einer erhebungsbeauftragten Person erhalten haben sollten. Die Erhebungsbeauftragten führen einen vom Statistischen Landesamt angefertigten und vom Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim beglaubigten Ausweis mit, welcher zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument vorgelegt wird und somit verifiziert, dass die Person offiziell zur Mitwirkung am Zensus 2022 bestellt wurde. Wer sich noch als Erhebungsbeauftragte engagieren will, wird gebeten, sich bei der Zensusstelle zu melden. Wer sich einbringen will, kann sich unter E-Mail zensus@kreis-nea.de beziehungsweise telefonisch unter 09161 92-2150 oder -2152 melden.