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Neuigkeiten

FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen

03.04.2022 Landratsamt Corona

Regelung gilt für das Landratsamt und die Kreiseinrichtungen

Für das Landratsamt und die kreiseigenen Einrichtungen wie die Kreisbüchereien und die abfallwirtschaftlichen Einrichtungen wird aufgrund des aktuellen regionalen Infektionsgeschehens vorerst an der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen festgehalten. Dies gilt für Besucherinnen und Besucher wie Mitarbeitende gleichermaßen.

Nicht mehr zwingend notwendig ist beim Besuch des Landratsamtes die Anmeldung am Kundenschalter, allerdings gilt weiterhin die Empfehlung, bei persönlichen Vorsprachen vorab einen Termin zu vereinbaren. Was die Kurse der Volkshochschulen angeht, können sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer online unter www.vhs-nea-bw.de über die jeweils geltenden Corona-Regeln informieren.

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