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Neuigkeiten

CORONA - Information und Unterstützung für Unternehmen

04.04.2022 Wirtschaftsförderung

Zusammenfassung von Informationen und der aktuellen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE CORONA

Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche. Die Überbrückungshilfe wird als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt.

Die Überbrückungshilfe umfasst mehrere Phasen:

  • Die Überbrückungshilfe I lief von Juni bis August 2020. Die Antragsfrist endete am 9. Oktober 2020. Eine rückwirkende Antragstellung oder Verlängerung der Antragsfrist ist nicht möglich. Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier.
  • Die Überbrückungshilfe II lief von September bis Dezember 2020. Anträge für die zweite Phase konnten bis 31. März 2021 gestellt werden. Änderungsanträge waren bis zum 30. Juni 2021 möglich. Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier.
  • Die Überbrückungshilfe III umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021. Anträge können bis 31. Oktober 2021 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Die Überbrückungshilfe III Plus umfasst die Fördermonate Juli bis März 2022. 
  • Überbrückungshilfe IV (seit 10. März 2022 können Anträge gestellt werden): Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.
  • Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).
  • Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 (verlängert) Überbrückungshilfe IV beantragen. Überbrückungshilfe Unternehmen - Überbrückungshilfe IV (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern

Anträge für die Überbrückungshilfe können nur hier online gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (prüfende Dritte) berechtigt sind, Anträge zu stellen. Die Steuerberaterkammern München und Nürnberg helfen Ihnen gerne, einen Steuerberater mit freien Kapazitäten in Ihrer Nähe zu finden. Bei entsprechender Antragsberechtigung, werden die Kosten für die Antragsstellung anteilig durch die Überbrückungshilfe erstattet.

Soloselbständige können die Neustarthilfe im Rahmen der Über­brückungs­hilfe III auch direkt ohne prüfenden Dritten beantragen. Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal

Bayerische Corona-Härtefallhilfe

Die Härtefallhilfe ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder. Unternehmen und Selbständige, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, die grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen, und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde, können im Rahmen der Härtefallhilfe unterstützt werden.

Bayerische Corona-Härtefallhilfe - StMWi Bayern

Soloselbstständigenprogramm

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern (Stichtag: 1. Oktober 2020), die spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben.

 Soloselbständigenprogramm

Steuerstundungen

Anträge für die Steuerstundung senden Sie bitte an die E-Mail: poststelle.fa-uff(at)finanzamt.bayern.de oder per Post: Finanzamt Uffenheim, Schloßplatz 7, 97215 Uffenheim.

Bitte die online ausgefüllten Anträge jeweils ausdrucken und unterschreiben.

Weitere Informationen und FAQ zu Steuerfragen gibt es beim Bundesfinanzministerium unter diesem Link. 

Kurzarbeit

Informationen zum Kurzarbeitergeld sowie Ihre zuständige Arbeitsagentur finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

·         Kurzarbeitergeld

·         Merkblatt 8a für Arbeitgeber/innen

·         Merkblatt 8b für Ihre Arbeitnehmer/innen

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Kredite und Darlehen

Die Förderbanken LfA und KfW helfen Unternehmen mit Krediten und Risikoübernahmen. Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist die Bereitschaft der Hausbanken, die Förderangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer Hausbank.

Die Bundesregierung hat einen KfW-Schnellkredit auf den Weg gebracht, bei dem der Staat 100% der Kreditrisiken übernimmt: KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen

Aktuelle Informationen

Die neuesten Informationen zum Thema "Wirtschaftshilfen Coronavirus" werden auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und auf der Homepage der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.

Für Gastronomiebetriebe weisen wir auf die Merkblätter und Checklisten des DEHOGA Bayern hin.

Grundsicherung für Selbstständige: Selbstständig und ALG II

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Jobcenter: Tel.: 09161 8888-885 oder 09161 8844 499 oder unter E-Mail: jobcenter-lk-neustadtaisch.68(at)jobcenter-ge.de

Initiativen des bayer. Wirtschaftsministeriums für Einzelhändler und Gewerbetreibende: Bayern hilft seinen Händlern

Für Rechtsfragen

die Ihren Betrieb betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das Ordnungsamt unter E-Mail: ordnungsamt(at)kreis-nea.de.

Für weitere Informationen

steht Ihnen auch der BDS (Bund der Selbstständigen), vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verfügung:

Weitere Hinweise

Des Weiteren verweisen wir auf die Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie auf die des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

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