Anmeldung als Annahmestelle
Der Landkreis-Gutschein "NEA-Taler" wird konkreter, Einzelhändler und Unternehmen haben ab sofort die Möglichkeit, sich als Annamestelle und/oder Verkaufsstelle für den Gutschein anzumelden. Der technische Bedarf in den Läden ist gering, darauf weist die Wirtschaftsförderung des Landkreises hin. Benötigt werden ein Internetzugang und ein internetfähiges Gerät mit Kamera wie Smartphone, Tablet oder Computer, um QR-Codes auf den Gutscheinkarten einlesen zu können.
Der NEA-Taler ist ein lokales Gutschein- und Bezahlsystem, mit dem sowohl mit einer „Scheckkarte“ - oder gänzlich digital - bei lokalen Einzelhändlern, Gastronomen oder Dienstleistern bezahlt werden kann. Somit dient das System als bequemes Zahlungsmittel mit dem Fokus auf der Nutzung regionaler Wertschöpfungsketten.
Die Vorteile für Annahmestellen sind unter anderem, dass durch das digitale Angebot ein höherer Umsatz zu erwarten ist, dies war in vielen anderen Regionen der Fall, auch fallen keine Grundgebühren oder laufende Kosten an. Hinzu kommt: Betriebe erhalten eine zusätzliche Werbeleistung und Arbeitgeber können die Karten für ihre Mitarbeitenden monatlich mit Sachlohnzulagen aufladen.
Zum Einlösen des NEA-Talers zeigen die Kunden diese einfach beim Einkauf an der Kasse vor. Dort wird der QR-Code auf der Karte abgescannt und der jeweilige Kaufbetrag von der NEA-Taler-Karte abgezogen. Restbeträge verbleiben auf der Karte und können bei weiteren Einkäufen genutzt werden.
Bei Interesse steht das NEA-Taler Team unter Tel.: 09161 6209020 oder E-Mail: service@nea-taler.de zur Verfügung.